Autofahren - Skandinavien


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Autofahren - Norwegen


In der beeindruckenden Landschaft Norwegens kann schon das Autofahren ein Erlebnis sein, es sollten beim Autofahren in Norwegen jedoch einige Punkte beachtet werden:

- Tagfahrlicht (Abblendlicht) ist inner- und außerorts vorgeschrieben.
- Die Witterungsverhältnisse können sich schnell ändern, daher gilt es sich im Zweifelsfall auf Schnee und Eis vorzubereiten.
- Die Blutalkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille, Verstöße dagegen werden hart bestraft.
- Radarkontrollen werden in der Regel mit einem Schild angegkündigt, in welchem Abstand zum Schild die Kontrolle erfolgt ist jedoch verschieden und oft gibt es zwei Kontrollen kurz hintereinander.
- Die Regeln für die Anschnallpflicht, Helmpflicht, Kindersitzpflicht sind die Gleichen wie in Deutschland.
-Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist verboten.
- Bei speziellen Warnschildern und generell in der Dämmerung ist auf Wildwechsel zu achten. Sollte es zu einem Wildunfall kommen, verständigen Sie die Polizei oder den Straßendienst (Tel. 175).
- Das Übernachten in Wohnmobilen und Wohnanhängern auf Rastplätzen ist nicht erlaubt.
- Es muss mindestens eine Warnweste im Auto mitgeführt werden, die vom Fahrersitz aus stets leicht zu erreichen ist.

Generell gilt in Norwegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.
- Innerhalb von Wohngebieten gilt oft eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, achten Sie auf entsprechende Schilder und Bodenschwellen.
- Innerhalb geschlossener Ortschaften herrscht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h
- Auf zweispurigen Schnellstraßen gilt für PKWs eine Begrenzung von 90 km/h, Pkws mit Anhängern dürfen auf Schnellstraßen aber nie schneller als 80 km/h fahren, auch wenn die höchstzulässige Geschwindigkeit höher liegt. Gespanne mit ungebremstem Anhänger (Gewicht über 300 kg) dürfen nie schneller als 60 km/h fahren.



Autofahren - Schweden


Autofahren kann in Schweden ein wahrer Genuss sein, da viele Straßen ein tolles Panorama bieten und an Sehenswürdigkeiten vorbei führen. Dennoch sind einige Dinge zu beachten:

- Tagfahrlicht (Abblendlicht) ist inner- und außerorts vorgeschrieben.
- Eine durchgezogene, gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet "Halteverbot". Eine gestrichelte, gelbe Linie oder eine gelbe Zickzack-Linie am Fahrbahnrand bedeuten "Parkverbot".
- Ein besonders markierter rechter Fahrbahnstreifen auf einigen Landstraße und Autobahnen dient dem Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen.
- Bei speziellen Warnschildern und generell in der Dämmerung ist auf Wildwechsel zu achten. Sollte es zu einem Wildunfall kommen, verständigen Sie die Polizei.
- Die Blutalkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille, Verstöße dagegen werden mit einer Strafe ab 40 Tagessätzen geahndet. Kontrollen gibt es oft früh morgens (Restalkohol!) an den Fähranlegern.
- Radarkontrollen werden manchmal mit einem blauen Schild oder dem Schriftzug „Hastighetskameror“ angekündigt.
- In Schweden sind die Temposchilder farblich anders gestaltet als in Deutschland: innen gelb, außen rot. Die Autobahnschilder sind grün hinterlegt. Ein weißes „M“ auf blauem Grund bedeutet, dass auf Gegenverkehr geachtet und ggf. an geeigneten Stellen ausgewichen werden muss.

- Auf Landstraßen gilt in Schweden eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h oder 90 km/h- Innerhalb von Wohngebieten gilt oft eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, achten Sie auf entsprechende Schilder und Bodenschwellen.
- Innerhalb geschlossener Ortschaften herrscht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h
- Auf Autobahnen dürfen nicht mehr als 110 km/h gefahren werden.




Autofahren - Finnland


Das Straßennetz ist in Finnland gut ausgebaut. Für die Fahrt in den Urlaub gibt es folgende Hinweise:

- Tagfahrlicht (Abblendlicht) ist inner- und außerorts vorgeschrieben.
- Kurzfähren („ Lossi“) sind kostenlos, da sie als Teil der Straßenverbindung gelten.
- Die Blutalkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Bei verstößen sieht das Gesetz eine Strafe in Höhe von mindestens 15 Tagessätzen vor.
- In Finnland sind „rechts vor links-Kreuzungen“ weiter verbreitet als in Deutschland. Das Schild "Vorfahrt achten" ist gelb mit rotem Rand
- Bei speziellen Warnschildern und generell in der Dämmerung ist auf Wildwechsel zu achten. Sollte es zu einem Wildunfall kommen, verständigen Sie die Polizei.
-Ein Wohnwagen oder Anhänger darf ohne eigene Bremse ein Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten. Anhänger sind im Dezember, Januar und Februar generell mit Winterreifen und evtl. zusätzlich mit Spikes auszurüsten, falls auch das Zugfahrzeug mit Spikes ausgestattet ist.

- Generell gilt in Finnland eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.
- In geschlossenen Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 50 km/h
- Auf Landstraße gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h, wenn nicht anders ausgeschildert.
- Auf Autobahnen sind im Sommer meist Geschwindigkeiten bis 120 km/h erlaubt.




Autofahren - Dänemark


Für eine gute Fahrt hin zu Ihrem Ferienort in Dänemark gibt es folgende Hinweise:

- Tagfahrlicht (Abblendlicht) ist inner- und außerorts vorgeschrieben.
- Die Blutalkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen wird bis zu einem Monatsgehalt fällig.
- Weiße, dreieckige Verkehrsschilder bedeuten „Vorfahrt achten“.
- Die Regeln zum Halte- und Parkverbot sind ähnlich wie in Deutschland, manchmal zeigen Schilder an, wann jeweils zeitlich begrenztes Parken erlaubt ist. Schwarze oder weiße Zahlen auf dem Schild stehen für Montag bis Freitag, Zahlen in Klammern bedeuten Samstag Rote Zahlen stehen für Sonn- und Feiertage.
- Die Regeln für die Anschnallpflicht, Helmpflicht, Kindersitzpflicht sind in Dänemark die Gleichen wie in Deutschland.
-Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist verboten.
- In geschlossenen Ortschaften (ein weißes Schild mit Stadtsilhouette zeigt dies an) gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von meist 50 km/h, für PKWs mit Wohnwagen gilt immer max. 50 km/h, auch wenn die ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung höher liegt.
- Auf Landstraße gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.
- Auf Autobahnen sind meist Geschwindigkeiten bis 130 km/h erlaubt , PKWs mit Anhänger bzw. Wohnwagen, Busse und LKWs dürfen nicht schneller als 80 km/h fahren.