Jedermannsrecht - Skandinavien


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Jedermannsrecht - Norwegen


Das Jedermannsrecht ist ein Gewohnheitsrecht, welches allen Menschen, die sich in dem jeweiligen Land aufhalten, bestimmte Rechte an der Natur und dem Grund und Boden einräumen. Dieses Recht ist in Norwegen gesetzlich festgeschrieben. Jedoch gibt es im Rahmen des Jedermannsrechts einige Regeln zu beachten:

- Die wichtigste Regel: dort wo der Aufenthalt ausdrücklich durch Schilder verboten ist, gilt das Jedermannsrecht nicht, dies ist z.B. oft in Naturschutzgebieten der Fall. Auch wenn in Schutzgebieten keine entsprechenden Schilder aufgestellt sind, gelten dort meist besondere Regeln, die im Zweifelsfall bei der örtlichen Touristen-Auskunft zu erfragen sind

- Privates Land darf zu Fuß betreten oder mit dem Fahrrad befahren werden, wenn keine dem entgegenstehenden Schilder zu sehen sind, jedoch ist Privateigentum unbedingt zu respektieren und die Begehung sollte in ausreichendem Abstand zu Wohnhäusern erfolgen

- das Zelten ist für maximal 2 Tage auf öffentlichen Grund erlaubt, bei Privatgrundstücken muss die Einwilligung durch den Eigentümer erteilt werden

- Wenn der Besitzer eines Grundstückes zum Verlassen auffordert, sollte die Anweisung befolgt werden

- Auch das Schwimmen oder Kanufahren sollte in gebührendem Abstand zu Privatgrund bzw. Wohnhäusern erfolge

- Beackerte Flächen und Baumschonungen dürfen nicht betreten werden

- Pilze, Beeren, Blumen und Früchte dürfen für den eigenen sofortigen Gebrauch gepflückt werden, wenn sie nicht unter Naturschutz stehen, ausgenommen sind Obst und Gemüse, das in privaten Gärten und auf privaten Obstwiesen wächst

- Es darf kein Feuerholz geschlagen, Moos entfernt oder Sträucher ausgerissen werden. Trockenes Altholz kann an dafür geeigneten Stellen für ein Lagerfeuer verwendet werden

- die Jagd sowie das Fallenstellen und das Nachstellen von Tieren ist verboten, auch das Plündern von Vogelnestern steht unter Strafe

- zu den Regeln für das Angeln in Skandinavien, s. dort


Es gelten außerdem die üblichen Regeln für den Aufenthalt in der freien Natur:

- keinen Müll hinterlassen
- kein Feuer im Wald anzünden
- Wege nicht verlassen
- Hunde sind an der Leine zu führen
- keinen Lärm verursachen
- die Natur und vor allem Wildtiere respektieren




Jedermannsrecht - Schweden


Das Jedermannsrecht ist ein Gewohnheitsrecht, welches allen Menschen, die sich in dem jeweiligen Land aufhalten, bestimmte Rechte an der Natur und dem Boden einräumen. In Schweden gibt es einen kurzen Absatz im Grundgesetz, der den freien Zugang zur Natur zusichert. Das traditionelle Jedermannsrecht ist ausführlich jedoch nicht im Gesetz festgeschrieben.

- Die wichtigste Regel: dort wo der Aufenthalt ausdrücklich durch Schilder verboten ist, gilt das Jedermannsrecht nicht, dies ist z.B. oft in Naturschutzgebieten der Fall. Auch wenn in Schutzgebieten keine entsprechenden Schilder aufgestellt sind, gelten dort meist besondere Regeln, die im Zweifelsfall bei der örtlichen Touristen-Auskunft zu erfragen sind

- Privates Land darf zu Fuß betreten oder mit dem Fahrrad befahren werden, wenn keine dem entgegenstehenden Schilder zu sehen sind, jedoch ist Privateigentum unbedingt zu respektieren und die Begehung sollte in ausreichendem Abstand zu Wohnhäusern erfolgen

- das Zelten ist für maximal 2 Tage auf öffentlichen Grund erlaubt, bei Privatgrundstücken muss die Einwilligung durch den Eigentümer erteilt werden

- Wenn der Besitzer eines Grundstückes zum Verlassen auffordert, sollte die Anweisung befolgt werden

- Auch das Schwimmen oder Kanufahren sollte in gebührendem Abstand zu Privatgrund bzw. Wohnhäusern erfolge

- Beackerte Flächen und Baumschonungen dürfen nicht betreten werden

- Pilze, Beeren, Blumen und Früchte dürfen für den eigenen sofortigen Gebrauch gepflückt werden, wenn sie nicht unter Naturschutz stehen, ausgenommen sind Obst und Gemüse, das in privaten Gärten und auf privaten Obstwiesen wächst

- Es darf kein Feuerholz geschlagen, Moos entfernt oder Sträucher ausgerissen werden. Trockenes Altholz kann an dafür geeigneten Stellen für ein Lagerfeuer verwendet werden

- die Jagd sowie das Fallenstellen und das Nachstellen von Tieren ist verboten, auch das Plündern von Vogelnestern steht unter Strafe

- zu den Regeln für das Angeln in Skandinavien, s. dort


Es gelten außerdem die üblichen Regeln für den Aufenthalt in der freien Natur:

- keinen Müll hinterlassen
- kein Feuer im Wald anzünden
- Wege nicht verlassen
- Hunde sind an der Leine zu führen
- keinen Lärm verursachen
- die Natur und vor allem Wildtiere respektieren




Jedermannsrecht - Finnland


Das Jedermannsrecht ist ein Gewohnheitsrecht, welches allen Menschen, die sich in dem jeweiligen Land aufhalten, bestimmte Rechte an der Natur und dem Boden einräumen. In Finnland ist das Jedermannsrecht nicht direkt juristisch festgeschrieben, eine Reihe von Gesetzen, z.B. das Naturschutz- oder Jagdgesetz regeln die Grenzen des Erlaubten.

- Die wichtigste Regel: dort wo der Aufenthalt ausdrücklich durch Schilder verboten ist, gilt das Jedermannsrecht nicht, dies ist z.B. oft in Naturschutzgebieten der Fall. Auch wenn in Schutzgebieten keine entsprechenden Schilder aufgestellt sind, gelten dort meist besondere Regeln, die im Zweifelsfall bei der örtlichen Touristen-Auskunft zu erfragen sind

- Privates Land darf zu Fuß betreten oder mit dem Fahrrad befahren werden, wenn keine dem entgegenstehenden Schilder zu sehen sind, jedoch ist Privateigentum unbedingt zu respektieren und die Begehung sollte in ausreichendem Abstand zu Wohnhäusern erfolgen

- das Zelten ist für maximal 2 Tage auf öffentlichen Grund erlaubt, bei Privatgrundstücken muss die Einwilligung durch den Eigentümer erteilt werden

- Wenn der Besitzer eines Grundstückes zum Verlassen auffordert, sollte die Anweisung befolgt werden

- Auch das Schwimmen oder Kanufahren sollte in gebührendem Abstand zu Privatgrund bzw. Wohnhäusern erfolge

- Beackerte Flächen und Baumschonungen dürfen nicht betreten werden

- Pilze, Beeren, Blumen und Früchte dürfen für den eigenen sofortigen Gebrauch gepflückt werden, wenn sie nicht unter Naturschutz stehen, ausgenommen sind Obst und Gemüse, das in privaten Gärten und auf privaten Obstwiesen wächst

- Es darf kein Feuerholz geschlagen, Moos entfernt oder Sträucher ausgerissen werden. Trockenes Altholz kann an dafür geeigneten Stellen für ein Lagerfeuer verwendet werden

- die Jagd sowie das Fallenstellen und das Nachstellen von Tieren ist verboten, auch das Plündern von Vogelnestern steht unter Strafe

- zu den Regeln für das Angeln in Skandinavien, s. dort


Es gelten außerdem die üblichen Regeln für den Aufenthalt in der freien Natur:

- keinen Müll hinterlassen
- kein Feuer im Wald anzünden
- Wege nicht verlassen
- Hunde sind an der Leine zu führen
- keinen Lärm verursachen
- die Natur und vor allem Wildtiere respektieren




Jedermannsrecht - Dänemark


Das Jedermannsrecht ist ein Gewohnheitsrecht, welches allen Menschen, die sich in dem jeweiligen Land aufhalten, bestimmte Rechte an der Natur und dem Boden einräumen. In Dänemark gibt es, im Gegensatz zu den anderen skandinavischen Ländern, kein historisch gewachsenes Jedermannsrecht.

- Die wichtigste Regel: dort wo der Aufenthalt ausdrücklich durch Schilder verboten ist, gilt das Jedermannsrecht nicht, dies ist z.B. oft in Naturschutzgebieten der Fall. Auch wenn in Schutzgebieten keine entsprechenden Schilder aufgestellt sind, gelten dort meist besondere Regeln, die im Zweifelsfall bei der örtlichen Touristen-Auskunft zu erfragen sind

- Privates Land darf zu Fuß betreten oder mit dem Fahrrad befahren werden, wenn keine dem entgegenstehenden Schilder zu sehen sind, jedoch ist Privateigentum unbedingt zu respektieren und die Begehung sollte in ausreichendem Abstand zu Wohnhäusern erfolgen

- das Zelten ist für maximal 2 Tage auf öffentlichen Grund erlaubt, bei Privatgrundstücken muss die Einwilligung durch den Eigentümer erteilt werden

- Wenn der Besitzer eines Grundstückes zum Verlassen auffordert, sollte die Anweisung befolgt werden

- Auch das Schwimmen oder Kanufahren sollte in gebührendem Abstand zu Privatgrund bzw. Wohnhäusern erfolge

- Beackerte Flächen und Baumschonungen dürfen nicht betreten werden

- Pilze, Beeren, Blumen und Früchte dürfen für den eigenen sofortigen Gebrauch gepflückt werden, wenn sie nicht unter Naturschutz stehen, ausgenommen sind Obst und Gemüse, das in privaten Gärten und auf privaten Obstwiesen wächst

- Es darf kein Feuerholz geschlagen, Moos entfernt oder Sträucher ausgerissen werden. Trockenes Altholz kann an dafür geeigneten Stellen für ein Lagerfeuer verwendet werden

- die Jagd sowie das Fallenstellen und das Nachstellen von Tieren ist verboten, auch das Plündern von Vogelnestern steht unter Strafe

- zu den Regeln für das Angeln in Skandinavien, s. dort


Es gelten außerdem die üblichen Regeln für den Aufenthalt in der freien Natur:

- keinen Müll hinterlassen
- kein Feuer im Wald anzünden
- Wege nicht verlassen
- Hunde sind an der Leine zu führen
- keinen Lärm verursachen
- die Natur und vor allem Wildtiere respektieren