Angelschein - Skandinavien
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Angelschein - Norwegen
Grundsätzlich ist in Norwegen im Vergleich zu Deutschland das Angeln ohne den Besitz eines Angelscheins in Süß- und Küstengewässern erlaubt. In Deutschland braucht man zum Angeln in öffentlichen Gewässern einen Fischereischein, welchen man nach einer vorherigen Prüfung der Angelkenntnisse erhält. Dieser wird in Norwegen nicht gebracht. Jedoch ist in bestimmten Gewässern ein Angelerlaubnisschein nötig, genauso wie in Deutschland.
Zum Angeln in den norwegischen Küstengewässern braucht man keinen norwegischen oder deutschen Angelschein. Eine Erlaubnis um in dem Gewässer zu Angeln ist auch nicht von Nöten. Zu beachten ist, dass man nur für den Eigenbedarf angelt. Verkaufen darf man den gefangenen Fisch nicht. Damit will Norwegen den Artbestand erhalten und seine Gewässer vor Überfischung schützen. Das bedeutet, dass man bis zu 15 kg Fischfilet angeln darf und auch aus dem Land ausführen darf. Alles was darüber liegt, übersteigt die Menge die als Eigenbedarf angesehen wird und gilt als Straftat. Wird man dabei erwischt, muss man mit einer Geldbuße und mit der Beschlagnahmung des Fisches rechnen.
Wenn man in Binnengewässern, also Seen und Flüssen, angeln will, muss man sich eine Erlaubnis kaufen. Hierbei sind zwei Punkte zu beachten. Wer Lachse, Meerforellen oder Wandersaiblinge angeln will, muss dafür eine Gebühr bezahlen. Einmal die Gebühr bezahlt, ist sie für ein Jahr gültig. Die Periode ist unabhängig vom Datum des Erwerbs immer von 1. April – 31. März aktiv. Diese Gebühr ist jedoch noch nicht der Angelschein für die Gewässer, aber eine wichtige Voraussetzung um diesen zu erwerben. Der Angelschein ist eine Art Erlaubnis, in den spezifischen Gewässern zu angeln und muss zusätzlich gekauft werden.
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Angelschein - Schweden
In Schweden gibt es keine dem deutschen Fischereischein entsprechende amtliche, nach einer Sachkundeprüfung ausgestellte Bescheinigung. Ohne diesen, umgangssprachlich zumeist „Angelschein“ genannten, Sachkundenachweis ist es von einigen Ausnahmen abgesehen nicht erlaubt, in deutschen Gewässern zu angeln oder zu fischen. In Schweden, wo das Angeln wesentlicher Bestandteil der Volks- und Freizeitkultur ist, scheint die Überzeugung vorherrschend zu sein, dass es für die Befähigkeit, mit Angel und Netz umzugehen, sowenig einen Sachkundenachweis geben muss wie in Deutschland für das Radfahren.
Das heißt aber nicht, dass Angeln und Fischen überall in Schweden ohne Erlaubnis statthaft ist. Abgesehen von lizenzpflichtiger Berufsfischerei müssen Freizeitfischer und -Angler in schwedischer Nord- und Ostsee sowie in der Regel auch an deren Küsten ebenso wenig eine Erlaubnis nachweisen wie in den fünf größten Seen des Landes (Vättern, Vänern, Storsjön, Mälaren, Hjälmaren). Alle sonstigen Flüsse, Seen und Bäche dürfen dagegen nur mit Genehmigung der Fischereirechtsinhaber beangelt werden. Zu beachten ist allerdings, dass es eine Reihe von Bereichen, insbesondere in den Flussmündungen, gibt, wo aus Arterhaltungsgründen absolutes Angelverbot gilt. Außerdem sind bei den meisten Gewässern bestimmte Schonzeiten zu beachten.
Wo die als „Fiskekort“ bezeichnete Gewässernutzungserlaubnis zu erwerben ist, steht oft auf Hinweisschildern an den jeweiligen Gewässern. Die Karten gelten üblicherweise nicht nur für ein einzelnes Gewässer, sondern für alle Gewässer des jeweiligen Gebiets. Typische Verkaufsstellen sind örtliche Lebensmittelläden oder Tankstellen. Diese Verkaufsstellen sind zumeist durch ein schwarzes „Fisch an Angelleine“-Symbol auf blauem Schild kenntlich gemacht. Es gibt aber daneben auch die Möglichkeit, vor einem Schweden-Angelurlaub über das Internet, zum Beispiel bei einer regionalen Touristeninformation, eine Fiskekort zu erwerben. Beliebt ist unter anderem die von Schwedens größtem Holzunternehmen „Sveaskog“ angebotene auch im Internet zu erwerbende „Sverigefiskekortet“. Diese Karte gilt für etwa 1000 Angeldestinationen in Schweden.
Die Preise für die jeweiligen Karten variieren, sind aber in der Regel überaus moderat. Tageskarten liegen umgerechnet preislich im Bereich von fünf bis zehn Euro, Jahreskarten bei etwa 25 bis 60 Euro. In besonders fischreichen Angelgewässern mit regelmäßigem Nachbesatz liegen die Preise höher. Es gibt eine Reihe von Ermäßigungen für Familien und Jugendliche.
Schwarzangeln kann teuer werden und nicht nur ein Bußgeld zur Folge haben, sondern auch die Beschlagnahme der Angelausrüstung.
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