Anschnallpflicht - Skandinavien


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Anschnallpflicht - Norwegen


In Norwegen gilt im Auto eine Anschnallpflicht für alle Insassen. Auch auf kurzen Strecken müssen die Gurte genutzt werden, bei Zuwiderhandlung wird ein empfindliches Bußgeld fällig.

Für den Transport von Kindern im Auto gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass Kinder ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechend in den unterschiedlichen Arten von Sitzen transportiert werden müssen. Die Sitze müssen der Norm ECE44/03 oder höher entsprechen und das orangefarbene Prüfsiegel besitzen. Die ersten zwei Ziffern der achtstelligen Zulassungsnummer auf dem Siegel müssen mindestens 03 oder 04 lauten, niedrigere Zahlen zeigen veraltete Sitze an. Generell müssen Kinder unter einer Körpergröße von 1,35 m und mit einem Körpergewicht bis einschließlich 36 kg immer in Rückhaltevorrichtungen sitzen und entsprechend der Vorgaben des Sitzherstellers angeschnallt werden. Kinder mit einer Körpergröße von 1,35 m bis 1,50 müssen in Rückhaltevorrichtungen sitzen, wenn diese im Auto vorhanden sind. Werden Babyschalen auf dem Vordersitz des Autos entgegen der Fahrtrichtung montiert, muss der Beifahrerairbag zwingend deaktiviert sein.
Autovermieter verleihen meist auch Kindersitze, auf die korrekte Montage, die aktuelle Zulassung und die richtige Gewichtsklasse des Sitzes sollte dennoch stets selbst geachtet werden.



Anschnallpflicht - Schweden


In Schweden gibt es eine Anschnallpflicht im Auto auf allen Sitzen. Bei Polizeikontrollen wird speziell auf die Anschnallpflicht geachtet, die Missachtung wird mit einem Bußgeld geahndet.

Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 7 Jahren sowie Kinder unter einer Körpergröße von 135 cm dürfen nur in einem sicherheitsgeprüften Kindersitz transportiert werden. Der Anschnallgurt darf bei Kindern nicht am Hals anliegen, dies stellt ein Sicherheitsrisiko dar und kann durch eine höhenverstellbare Gurteinstellung vermieden werden. Aktuell in Deutschland gemäß der Norm ECE44/03 amtlich zugelassene Kindersitze dürfen in Schweden verwendet werden. Dort sind jedoch sogenannte Reboarder-Kindersitze viel weiter verbreitet. Darin sitzen die Kinder entgegen der Fahrtrichtung und sind damit bei frontalen Unfällen viel besser geschützt, als in vorwärtsgerichteten Sitzen. Wer sich für rückwärtsgerichtete Kindersitze interessiert, die für Kinder bis 15 Monate bald EU-weit Pflicht sein werden, findet in Schweden jetzt schon eine große Auswahl. Auch Reboarder-Sitze für ältere Kinder sind dort erhältlich, diese sind in Deutschland (noch) schwer zu finden.
Autovermieter verleihen meist auch Kindersitze, auf die korrekte Montage, die aktuelle Zulassung und die richtige Gewichtsklasse des Sitzes sollte dennoch stets selbst geachtet werden.



Anschnallpflicht - Finnland


In Finnland gilt eine Anschnallpflicht auf allen Sitzen und für alle Mitfahrer. Werden die Regeln nicht eingehalten, wird bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld fällig, außerdem gefährdet dies die eigene Sicherheit.

Kinder und Jugendliche unter einer Größe von 1,50 m und bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen in einem geprüften Kindersitz gesichert werden, der entsprechend der Vorgaben des Herstellers verwendet wird. Kinder ab 13 Jahren können ohne Rückhaltevorrichtung mitfahren. Kinder ab 13 Jahren mit einer Körpergröße von weniger als 1,50 m dürfen ebenfalls ohne Rückhaltevorrichtung mitfahren. Für sie wird es aus Sicherheitsgründen dennoch empfohlen, eine Sitzerhöhung zu verwenden, damit der Anschnallgurt nicht zu nah am Hals anliegt. In Finnland werden Kinder meist in rückwärtsgerichteten Kindersitzen transportiert, die als sehr sicher gelten. Die in Deutschland aktuell nach der Norm ECE44/03 zugelassenen Kindersitze dürfen in Finnland verwendet werden.
Autovermieter verleihen meist auch Kindersitze, auf die korrekte Montage, die aktuelle Zulassung und die richtige Gewichtsklasse des Sitzes sollte dennoch stets selbst geachtet werden.



Anschnallpflicht - Dänemark


In Dänemark gilt eine Anschnallpflicht auf den Vorder- und Rücksitzen für alle Insassen. Für den Transport von Kindern im Auto gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland. Demnach müssen die Kinder ihrem Gewicht entsprechend in den unterschiedlichen Arten von Sitzen transportiert werden. Die Sitze müssen der Norm ECE44/03 oder höher entsprechen und das orangefarbene Prüfsiegel besitzen. Die ersten zwei Ziffern der achtstelligen Zulassungsnummer auf dem Siegel müssen mindestens 03 oder 04 lauten, niedrigere Zahlen zeigen veraltete Sitze an. Generell müssen Kinder bis einschließlich 12 Jahren und unter einer Körpergröße von 1,50 m in Rückhaltevorrichtungen sitzen und entsprechend der Vorgaben des Sitzherstellers angeschnallt werden. Kinder ab 13 Jahren dürfen also ohne Kindersitz mitfahren. Kinder ab 13 Jahren mit einer Körpergröße von weniger als 1,50 m dürfen ebenfalls ohne Rückhaltevorrichtung mitfahren. Für sie wird es aus Sicherheitsgründen dennoch empfohlen, eine Sitzerhöhung zu verwenden, damit der Anschnallgurt nicht zu nah am Hals anliegt.

Autovermieter verleihen meist auch Kindersitze, auf die korrekte Montage, die aktuelle Zulassung und die richtige Gewichtsklasse des Sitzes sollte dennoch stets selbst geachtet werden. br>