Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis - Skandinavien


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Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis - Norwegen



Staatsbürger aus EU-Ländern mit gültigem Personalausweis dürfen sich bis zu drei Monaten in Norwegen aufhalten.
Wenn man beabsichtigt in Norwegen zu arbeiten, muss im Heimatland eine Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnis beantragt werden (Informationen gibts bei den jeweiligen Botschaften).

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