Bootsführerschein - Skandinavien
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Bootsführerschein - Norwegen
Wer in Deutschland einen Bootsführerschein erwirbt, bekommt nach bestandener Prüfung ein internationales Zertifikat, welches gemäß der Resolution Nr. 40 der Vereinten Nationen (UN) vom 01.10.1999 bzw. 01.04.2000 weltweit als Qualifikation für das eigenständige, private Führen eines Bootes anerkannt wird. Dies bedeutet, wer schon einen Bootsführerschein besitzt und das Zertifikat vorweisen kann, kann in Norwegen einfach ein Boot der entsprechenden Kategorie (Binnengewässer oder Meer) ausleihen. Fährt ein Boot unter deutscher Flagge in norwegische Gewässer einfährt, gilt immer das deutsche Recht, das heißt, der Fahrer muss einen gültigen Führerschein für dieses Boot besitzen, unabhängig davon, was das Gesetz des Reiselandes aussagt.
In Norwegen gibt es eine Führerscheinpflicht für Sportboote über 8 m Länge oder mehr als 25 PS. Dies gilt für Personen, die am 01.01.1980 oder später geboren wurden. Die Grenze, ab der ein spezieller Motorbootführerschein notwendig ist und der Sportbootführerschein nicht mehr ausreicht, liegt bei einer Bootslänge von 15 m und einem Gewicht von 5 Bruttoregistertonnen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Boote mit einer maximalen Länge von 8 m und einer maximalen Geschwindigkeit von 10 Knoten fahren, wenn eine Aufsichtsperson mit gültigem Bootsführerschein mit an Bord ist. Ohne Aufsichtsperson dürfen Jugendliche nur Boote fahren, die eine maximale Leistung von 10 PS aufbringen. Es werden Kontrollen durchgeführt und Verstöße gegen die Vorschriften werden geahndet. Es ist in Norwegen zudem Vorschrift, so viele Rettungswesten an Bord zu haben, wie Personen mitfahren.
Auch wenn Boote kleiner als 8 m bzw. mit weniger als 25 PS von Erwachsenen ohne Führerschein geführt werden dürfen, sollten Urlauber zunächst ihre Versicherungsmodalitäten prüfen, bevor sie ein solches Boot mieten. Selbstüberschätzung und Fahrlässigkeit können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Auch wenn ein Boot eigentlich führerscheinfrei ist, können die Vermieter einen Nachweis über die Erfahrungen und Fähigkeiten des Mieters verlangen, es liegt in ihrem Ermessen, wem sie ein Boot anvertrauen möchte.
Bootsführerschein - Schweden
Wer in Deutschland einen Bootsführerschein erwirbt, bekommt nach bestandener Prüfung ein internationales Zertifikat, welches gemäß der Resolution Nr. 40 der Vereinten Nationen (UN) vom 01.10.1999 bzw. 01.04.2000 weltweit als Qualifikation für das eigenständige, private Führen eines Bootes anerkannt wird. Unterschieden werden dabei der Bootsführerschein für Binnengewässer und der Führerschein für das offene Meer. Dies bedeutet, wer schon einen Bootsführerschein besitzt und das Zertifikat vorweisen kann, kann in Schweden einfach ein Boot der entsprechenden Kategorie ausleihen.
Eigentlich können in Schweden Sportboote bis zu einer Länge von 12 m und einer Breite von 4 m privat ohne Führerschein gefahren werden. Wer als Deutscher jedoch so ein Boot mieten möchte, sollte sich zuvor bei seiner Versicherung erkundigen, ob sie für einen Schadensfall haften würden. Mietet jemand ohne Sachkenntnisse ein Boot, welches ihn überfordert, könnte dies von der Versicherung als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Je nach Art des Gewässers und des Bootes kann der Bootsvermieter zudem den Nachweis von Kenntnissen und Erfahrungen verlangen, dies liegt in seinem Ermessen. Gerade bei Privatleuten, die ihr eigenes und evtl. einziges Boot gelegentlich vermieten, sind nachgewiesene Kenntnisse erwünscht. Für die Befahrung des Göta-Kanals z. B. verlangen einige Bootsvermieter den Nachweis nautischer Kompetenz, entweder durch einen Bootsführerschein oder die praktische Demonstration von Fertigkeiten in diesem Bereich. Handelt es sich um ein Boot unter deutscher Flagge, welches in schwedische Gewässer einfährt, gilt ohnehin das deutsche Recht, das heißt, der Fahrer muss einen gültigen Führerschein für dieses Boot besitzen.
Ein Problem für Bootsführer kann der Umstieg von deutschen Seekarten auf die des Reiseziels sein, es gibt jedoch Anbieter, die spezielle Karten erstellen, die nur die für Sportbootführer relevanten Informationen enthalten und damit wesentlich übersichtlicher sind, als die allgemeinen Seekarten. Für Schweden sind diese vereinfachten Karten erhältlich.
Die Schärenlandschaft mit ihren kleinen Buchten und zahlreichen Inseln macht die schwedischen Gewässer zu einem beliebten Revier für Bootsfahrten. Jedoch sollte die Enge mancher Fahrrinnen, die steinige Küste und das oft nur flache Wasser bei der Planung der Route und bei Anlegemanövern bedacht werden.
Bootsführerschein - Finnland
In Finnland ist kein Sportbootführerschein notwendig. Mit dem Besitz eines deutschen Sportbootführerscheins sind Urlauber jedoch auf der sicheren Seite, wenn sie ein Boot mieten wollen, denn Versicherungen sehen es oft als fahrlässig an, wenn unerfahrene Personen mit einem Boot fahren, welches sie überfordert.
Personen, die in Deutschland einen Bootsführerschein erwerben, bekommen nach bestandener Prüfung ein internationales Zertifikat, welches gemäß der Resolution Nr. 40 der Vereinten Nationen (UN) vom 01.10.1999 bzw. 01.04.2000 weltweit als Qualifikation für das eigenständige, private Führen eines Bootes anerkannt wird. Das Zertifikat ist in englischer Sprache verfasst und sollte auf Verlangen vorgezeigt werden können. Wenn sich ein Boot unter deutscher Flagge in finnischem Hoheitsgewässer befindet, gilt für dieses Boot und seine Fahrer das deutsche Recht, der Fahrer muss also einen in Deutschland gültigen Bootsführerschein besitzen.
Zu erwähnen ist noch, dass in Finnland besonders darauf geachtet wird, dass die vom Hersteller festgeschriebene Personenhöchstzahl an Bord nicht überschritten werden darf.
Bootsführerschein - Dänemark
In Dänemark ist für Segel- und Motorboote unter einem Gewicht von 20 Bruttoregistertonnen kein Bootsführerschein notwendig. Da unter diese Gewichtsgrenze praktisch alle Boote fallen, die von Urlaubern genutzt werden, steht der Erholung auf dem Wasser eigentlich nur noch die Frage der Versicherung im Wege. Auch wenn ein Boot in Dänemark führerscheinfrei ist, könnte die deutsche Versicherung es als fahrlässig ansehen, wenn ein großes Boot ohne Erfahrung gesteuert wird und im Schadensfall die Zahlung verweigern. Mit dem Besitz eines deutschen Sportbootführerscheins, welcher gemäß der Resolution Nr. 40 der Vereinten Nationen (UN) vom 01.10.1999 bzw. 01.04.2000 anerkannt wird, ist man auf der sicheren Seite. Der deutsche Führerschein kann dänischen Bootsvermietern gegenüber auch als Kenntnisnachweis dienen, denn es liegt in ihrem Ermessen, Boote nur an Personen mit einschlägigen Erfahrungen zu vermieten.
Wenn sich ein Boot unter deutscher Flagge in dänischen Hoheitsgewässern aufhält, gilt für dieses Boot und seinen Fahrer immer das deutsche Recht. Der Fahrer muss also eine für dieses Boot und dieses Gewässer (Binnengewässer oder Meer) in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besitzen.