Haustiere - Skandinavien


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Haustiere - Norwegen


Um ein Haustier aus Deutschland oder anderen EU-Ländern (Ausnahmen gelten für skandinavische Länder) nach Norwegen einführen zu dürfen, muss es mit einem Mikrochip oder, bei älteren Tieren, eine gut lesbare Tätowierung haben. Die Identifikationsnummer muss auch in den Dokumenten des Tieres vermerkt sein, ebenso der Name des Besitzers. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft sein und dürfen frühestens drei Wochen nach der Impfung eingeführt werden. Ebenso müssen sie nachweislich eine Bandwurmkur gemacht haben, die innerhalb einer Woche nach der Einreise in das Land wiederholt werden muss. Eine Bestätigung der erfolgten Impfungen bzw. Kuren müssen von einem Veterinär schriftlich bestätigt sein (EU-Heimtierausweis), die Unterlagen sind beim Zoll unaufgefordert vorzulegen. Die Einfuhr von gefährlichen Hunden (u. a. American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino , Fila Brasileiro Pit Bull Terrier, Tosa Inu und Einkreuzungen dieser Rassen) ist verboten.

In Norwegen gilt für Hunde in der Öffentlichkeit eine Leinenpflicht, damit keine wildlebenden Tiere oder Weidetiere aufgescheucht werden. In einigen Wäldern und in Naturschutzgebieten kann es ein Hundeverbot geben, gerade in der Zeit von Anfang März bis Mitte August. Auch an einigen Stränden gilt ein Hundeverbot. Hundekot ist vom Besitzer aufzusammeln und in Mülleimern zu entsorgen. Das Mitbringen von Hunden auf Campingplätze ist meist kein Problem. In öffentlichen Verkehrsmitteln können Hunde zu einem ermäßigten Preis mitfahren. In Restaurants und Geschäften sind sie oft nicht gern gesehen.

Wer sein Pferd aus Deutschland mitbringen möchte, muss sich frühestens 10 Tage vor der Ausreise ein Gesundheitszeugnis von einem dafür zugelassenen Tierarzt ausstellen lassen, den "Equidenpass". Dieser muss beim norwegischen Zoll auf Verlangen vorgezeigt werden.

Grundsätzlich dürfen privat maximal fünf Tiere nach Norwegen eingeführt werden, sonst gelten die Regeln für eine kommerzielle Einfuhr. Die Tiere dürfen zudem nicht für den Verkauf bestimmt sein.




Haustiere - Schweden


Hunde und Katzen, die nach Schweden eingeführt werden sollen, müssen einen Mikrochip oder eine Tätowierung (nur bei älteren Tieren) zur Identifikation tragen. Die Tiere müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein. Eine Entwurmung ist nicht zwingend erforderlich. Impfungen gegen Leptospirose und Staupe für den Hund werden empfohlen, sind aber keine Pflicht. Alle Impfungen und Behandlungen müssen in einem EU-Haustierpass vermerkt sein, der bei der Einfuhr beim Zoll vorgelegt werden muss. Eine Anmeldung beim Zoll ist zwingend erforderlich.

In Schweden ist es üblich, dass Hunde stets an der Leine geführt werden, von März bis Ende August herrscht eine strenge Leinenpflicht zum Schutz von Jungtieren in der Natur. Auch das restliche Jahr über ist der Hund so zu führen, dass er keine anderen Tiere aufscheuchen oder jagen kann. Sollte dies der Fall sein, hat der Grundeigentümer das Recht, den Hund einzufangen oder die Polizei einzuschalten. Hundekot wird in Schweden stets vom Besitzer aufgehoben und in Mülleimern entsorgt. Auch in vielen Wald-, Erholungs- und Naturschutzgebieten sowie an den Stränden Schwedens gelten für Hunde strengere Vorschriften, als Hundebesitzer es aus Deutschland gewöhnt sind. An diese Regeln und Gepflogenheiten sollten sich Urlauber unbedingt halten. Auf vielen Campingplätzen ist das Mitbringen von Hunden erlaubt, meist wird dafür pro Tag eine geringe Gebühr fällig.

Wer sein eigenes Pferd nach Schweden mitbringen möchte, muss einen Pass für das Pferd und ein nicht länger als 48 Stunden vor der Ausreise ausgestelltes Gesundheitszeugnis besitzen. Kaninchen, Nagetiere, Reptilien und Vögel, die als Haustiere (nicht Nutztiere) gehalten werden, können ohne Anmeldung beim Zoll und ohne Gesundheitszeugnis einreisen, jedoch liegt die Höchstgrenze bei fünf Tieren. Sollen mehr Tiere nach Schweden gebracht werden, sind die Regeln für eine gewerbliche Einfuhr zu beachten.




Haustiere - Finnland


Da die Regeln zur Einfuhr von Tieren innerhalb der EU fast einheitlich sind, gilt auch hier: Wer Hund, Katze oder Frettchen nach Finnland einführen möchte, muss einen EU-Heimtierpass besitzen, der die Identifikationsnummer des Tieres, den Namen des Besitzers und den Nachweis über Impfungen und andere Tierarztbehandlungen enthält. Das Tier muss einen Mikrochip haben, eine Tätowierung ist nur gültig, wenn diese vor Juli 2011 gestochen wurde und gut lesbar ist. Eine Tollwutimpfung ist erforderlich, sie darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Eine Behandlung gegen Bandwürmer muss ebenfalls zeitnah und nachweislich erfolgt sein. Eine Einfuhr von Hundewelpen, die jünger als 12 Wochen sind, ist nicht erlaubt.

In Finnland gibt es eine Leinenpflicht für Hunde außerhalb privater Grundstücke. In Städten gibt es aber oft kleine Hundeparks, in denen die Tiere frei herumlaufen können. In öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen sie nur mitgenommen werden, wenn kein Fahrgast dagegen Einspruch erhebt. Auf Campingplätze können Hunde meist gegen eine Gebühr mitgenommen werden, in Restaurants und Geschäften sind sie in der Regel nicht gern gesehen. Es wird großen Wert darauf gelegt, dass Hundebesitzer den Kot ihrer Tiere entfernen und in Mülleimern entsorgen, dafür sind in den Städten Tütenspender aufgestellt.

Für die Einfuhr von privaten Pferden zur Freizeitnutzung nach Finnland ist ein aktuelles Gesundheitszeugnis notwendig, das vom zuständigen Amtstierarzt auszustellen ist, nachdem das Gesundheitszeugnis beim örtlichen Veterinäramt schriftlich beantragt wurde.

Um die genannten erleichterten Einreisebedingungen in Anspruch nehmen zu können, die innerhalb der EU gelten, dürfen nicht mehr als 5 Tiere mitreisen und keines der Tiere darf für den Verkauf oder die kommerzielle Nutzung bestimmt sein. Außerdem müssen die Tiere von einer verantwortlichen Person begleitet werden.




Haustiere - Dänemark


Hunde, Katzen und Frettchen, die nach Dänemark eingeführt werden sollen, müssen einen EU-Heimtierpass haben. Dieser Pass enthält Angaben zu ihrer Identifikation, dem Besitzer sowie Impfungen und Behandlungen durch den Tierarzt. Die Tiere müssen einen Mikrochip oder eine lesbare Tätowierung haben. Tätowierungen sind jedoch nur noch zulässig, wenn sie vor Juli 2011 gestochen wurden. Eine Tollwutimpfung muss mindestens drei Wochen vor der Reise nach Dänemark erfolgt sein. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, American Bulldog, Tosa, , Pit Bull Terrier, Boerboel, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Kangal, Südrussischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Zentralasiatischer Owtscharka, Sarplaninac und Tornjak sowie Mischlinge dieser Rassen dürfen nicht nach Dänemark eingeführt werden.

Wer einen "problematischen" Hund besitzt, sollte wissen, dass Hunde, die andere Hunde oder Personen anfallen und sie schwer verletzen, im schlimmsten Fall gesetzlich geregelt von der Polizei in Gewahrsam genommen und eingeschläfert werden müssen. Dies gilt für Hunde aller Rassen und auch für die Hunde von Urlaubern, die sich nur vorübergehend in Dänemark aufhalten. Eine Leinenpflicht gilt ganzjährig in Wäldern sowie von Anfang April bis Ende September an allen Stränden. In dänischen Restaurants sind Hunde nicht zugelassen, auch in vielen Geschäften sind sie nicht gern gesehen. Es gibt jedoch viele gekennzeichnete Waldstücke und Parks, in denen Hunde frei herumlaufen dürfen und in vielen Ferienunterkünften ist die Mitnahme kein Problem.

Wer sein eigenes Pferd nach Dänemark mitbringen möchte, muss in der Regel ein Zuchtbuch vorlegen, sollte dies nicht der Fall sein, muss ein spezieller Antrag bei der dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt gestellt werden. Das Pferd braucht einen Tierreisepass, eine Identifikationsurkunde und ein Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 10 Tage ist.

Die Einfuhr von Haustieren durch Urlauber auf die Faröer-Inseln ist nicht möglich, für die Einfuhr von Tieren nach Grönland gelten zudem eigene Bedingungen.